DIE STERNE - Apo-Sterne

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DIE STERNE


DAS ZIEL

Das eigene Qualitätslabel des QdA e.V. soll das Thema „Qualität" und „Zertifizierung" transparenter an die Kunden der Apotheken vermitteln und den hohen Qualitätsstandard der Apotheken im QdA e.V. verdeutlichen.

DIE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Teilnehmen können nur Apotheken, die Mitglied im Qualitätsverbund deutscher Apotheken e.V. sind.

DAS BEWERTUNGSVERFAHREN
Die interessierten Apotheken erhalten einen detaillierten Fragenkatalog mit einzelnen Bewertungskriterien, die sie durch Nachweis entsprechend genannter Unterlagen erfüllen müssen. Die „Basis"-Anforderungen aller Sterne müssen komplett erfüllt werden, um die Auszeichnung „5 Sterne für Ihre Gesundheit" in „Rot" zu erhalten. Die „Optionalen"-Anforderungen können von den Apotheken individuell ergänzt werden und ermöglichen bei entsprechender Punktzahl die Auszeichnung in "Gold". Die ausgefüllten Unterlagen werden vom Vorstand des QdA e.V. geprüft und bewertet. Bei Bedarf können vom Vorstand Nachweisunterlagen zur Erfüllung der Kriterien angefordert werden.

100 – 130   Punkte: Basis (Rot)
131 – 150   Punkte: Gold

DIE GÜLTIGKEIT DER AUSZEICHNUNG

Die Auszeichnung ist zeitlich begrenzt (2 Jahre) und muss nach Ablauf der Gültigkeit erneuert werden.

Hier finden Sie ein paar Beispiele aus dem Anforderungskatalog:

Qualitätsstern

Qualitätsanforderung (BASIS)
- Beispiele -

Qualitätsanforderung (OPTION)
- Beispiele -

  • Die Apotheke hat ein akkreditiertes und gültiges Zertifikat nach ISO 9001:2008.

  • Die Apotheke weist in Ihrem Marketing auf die erfolgreiche Zertifizierung hin, um den Kunden so  den Qualitätsnachweis zu zeigen.

  • Beschwerdemanagement: Kundenbeschwerden werden in der Apotheke schriftlich erfasst und bearbeitet.


  • Fehlermanagement: Fehlerhafte Prozesse in den (internen) Abläufen der Apotheke werden durch viele interne Kontrollen erkannt und unmittelbar abgestellt.


  • Ermittlung der Kundenzufriedenheit: Die Apotheke führt mindestens 1x in 3 Jahren eine Kundenbefragung durch.

  • Alle pharmazeutischen Mitarbeiter in der Kundenberatung sind  mindestens 1x in den letzten 3 Jahren  durch externe Trainer oder Berater zum Thema Kundenfreundlichkeit/Umgang mit Kunden geschult worden.


  • Die Mitarbeiter der Apotheke mit direktem Kundenkontakt tragen Namensschilder oder der Name ist z.B. am Kassendisplay ablesbar.


  • Die Apotheke bietet ihren Kunden speziell auf sie abgestimmte Beratungskonzepte wie z.B. „Eltern-Kind-Apotheke", „Venenfachcenter", „Senioren-Apotheke" o.ä.

  • Regelmäßige Teilnahme (mind. 1x im Jahr) aller in der Beratung tätigen pharmazeutischen Mitarbeiter an pharmazeutischen und gesundheitsbezogenen Fortbildungen und Schulungen.


  • Gewährleistung diskreter Beratung durch Hinweise oder räumliche Merkmale z.B. gekennzeichnete „Diskretionszone", Beratungsraum, Hinweisschild.


  • Durchführung von Interaktionschecks (Wechselwirkungen) für den Kunden direkt an der Kasse.

  • Erlangung des Fortbildungszertifikates der Apothekenkammer mindestens eines pharmazeutischen Mitarbeiters der Apotheke in den letzten 3 Jahren.


  • Jährliche Vorträge, Aktionen oder Patienten- bzw. Kundenveranstaltungen zu Gesundheitsthemen.


  • Vorhandensein mindestens eines Apothekers mit der Zusatzbezeichnung „Fachapotheker“.


  • Regelmäßige Überprüfung auf Verfall aller vorhandenen Arzneimittel im Warenbestand.


  • Jährliche Überprüfung aller qualitätsrelevanten Prozesse in der Apotheke durch den „internen“ Qualitätsmanagementbeauftragten.


  • Regelmäßige Überprüfung der Apotheke durch den externen „zentralen“ Qualitätsmanagementbeauftragten des Qualitätsverbundes deutscher Apotheken e.V.

  • Überprüfung und Kontrolle der Leihgräte (z.B. Milchpumpen und Inhaliergeräte) nach jedem Einsatz laut Vorgabe der Hersteller.


  • Teilnahme an mindestens einem Ringversuch des Zentrallaboratoriums zur Kontrolle der Qualität in der Rezepturherstellung in den letzten 3 Jahren.


  • Kontrollbesuch durch einen Pseudo-Customer/Testkäufer mindestens 1x in den letzten 3 Jahren.

  • Die Apotheke bietet den Kunden bei Bedarf einen Botendienst zur Lieferung von nicht vorrätigen Arzneimitteln.


  • Die Kunden können zur Steigerung der Arzneimittelsicherheit ihre Daten und Arzneimittel auf Wunsch in der Apotheke speichern lassen (Patienten-/Kundendatei).


  • Abgabe von Kundenzeitungen und Informationsbroschüren zu gesundheitsbezogenen Themen und für spezielle Patientengruppen.

  • Die Kunden können Ihre Blutdruck- oder Blutzuckerwerte (oder andere Werte) überprüfen lassen.


  • Bei Bedarf stellt die Apotheke den Kunden Leihgeräte (z.B. Milchpumpen oder Inhalliergeräte) zur Verfügung.


  • Die Mitarbeiter der Apotheke können mehrsprachig beraten (mindestens 1 Fremdsprache). Dies ist für den Kunden erkennbar.


  • Die Apotheke verfügt über eine Homepage, auf der sich die Kunden auch außerhalb der Apotheke über Leistungen der Apotheke informieren können.

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